Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 29.12.1998 | OLG Zweibrücken, 16.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2762
OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98 (https://dejure.org/1999,2762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1999 - 15 W 465/98 (https://dejure.org/1999,2762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1999 - 15 W 465/98 (https://dejure.org/1999,2762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde; Angemessenheit der Vergütung eines selbstständigen Berufsbetreuers; Bemessung des Stundensatzes eines Betreuers; Rechtliche Ausgestaltung der Führung des Betreueramtes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung Berufsbetreuer, Stundensatz bei nicht unerheblicher Bürotätigkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1230
  • Rpfleger 1999, 391
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZB 181/97

    Vergütung für Betreuungstätigkeit - Bemessung des Stundensatzes für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Die abweichende Auffassung des OLG Schleswig verpflichtet den Senat nicht zu einer Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG, weil es sich bei der genannten Entscheidung nicht um eine auf weitere Beschwerde ergangene, sondern ihrerseits um einen Vorlagebeschluß nach § 28 Abs. 2 FGG handelt (BayObLG WE 1991, 293, 294; OLG Frankfurt StAZ 1969, 154, 157; OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699), zumal der BGH zwischenzeitlich eine Entscheidung über die Vorlage des OLG Schleswig abgelehnt hat (FGPrax 1998, 181).
  • OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85

    Wohnungseigentümerversammlung; Stimmenthaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Die abweichende Auffassung des OLG Schleswig verpflichtet den Senat nicht zu einer Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG, weil es sich bei der genannten Entscheidung nicht um eine auf weitere Beschwerde ergangene, sondern ihrerseits um einen Vorlagebeschluß nach § 28 Abs. 2 FGG handelt (BayObLG WE 1991, 293, 294; OLG Frankfurt StAZ 1969, 154, 157; OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699), zumal der BGH zwischenzeitlich eine Entscheidung über die Vorlage des OLG Schleswig abgelehnt hat (FGPrax 1998, 181).
  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Das dem Betreuten zugriffsfrei verbleibende Schonvermögen wurde bereits für das bisher geltende Recht nach Maßgabe der Regelungen der BSHG über den Einsatz eigenen Vermögens bestimmt (BayObLGZ 1995, 307, 309; 1997, 301, 302 = NJW-RR 1998, 435).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Darüber hinaus sind die konkreten Umstände des Falles zu berücksichtigen, etwa die Größe des Vermögens des Betroffenen, die Bedeutung und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung(vgl. insbesondere BayObLGZ 1996, 37, 39; 1996, 47, 49).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Das dem Betreuten zugriffsfrei verbleibende Schonvermögen wurde bereits für das bisher geltende Recht nach Maßgabe der Regelungen der BSHG über den Einsatz eigenen Vermögens bestimmt (BayObLGZ 1995, 307, 309; 1997, 301, 302 = NJW-RR 1998, 435).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Rechtlich einwandfrei hat das Landgericht unter diesem Aspekt ausgeführt, der von dem Beteiligten zu 2) aufgeführte Zeitaufwand aus der Zeit vor seiner Betreuerbestellung durch den Beschluß des Amtsgerichts vom 26.09.1997 könne für die Bemessung der Vergütung nicht berücksichtigt werden (OLG Schleswig Rpfleger 1998, 470).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Darüber hinaus sind die konkreten Umstände des Falles zu berücksichtigen, etwa die Größe des Vermögens des Betroffenen, die Bedeutung und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung(vgl. insbesondere BayObLGZ 1996, 37, 39; 1996, 47, 49).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Die hierfür gegebene Begründung des Landgerichts stimmt im Kern mit derjenigen der erst später bekannt gewordenen, in der Sache gleichlautenden Entscheidung des BayObLG vom 10.07.1998 (FamRZ 1998, 1618) überein, der sich auch der Senat anschließt.
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Darüber hinaus hat der Senat auch den Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde insgesamt festgesetzt, da sich die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten aus diesem Wert unabhängig davon berechnen, daß die Gerichtsgebühr im Hinblick auf den Teilerfolg des Rechtsmittels nur aus einem geringeren Wert zu erheben sind (BayObLG JurBüro 1988, 863; BtPrax 1993, 29, 30; Senat FamRZ 1993, 974).
  • OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
    Der Senat vermag deshalb der abweichenden Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1998, 24) nicht zu folgen.
  • BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 243/98

    Angemessenene Vergütung eines Betreuers eines Betreuten mit erheblichem Vermögen

  • BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung;

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    (3) Bei der Vergütung der Betreuer bemittelter Betroffener hat das Vormundschaftsgericht den Stundensatz unter Beachtung der in § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgeführten Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.; Bach Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rn. E 3.4, E 3.9; Schmidt in Schmidt/Böcker/Bayerlein/Mattern/Schüler Betreuungsrecht in der Praxis 3. Aufl. Rn. 523, 527; Walther BtPrax 1998, 125/128).

    Dies bedeutet aber auch, daß die von der Rechtsprechung bei bemittelten Betreuten nach altem Recht entwickelten Grundsätze schon wegen des Wegfalls des Bewertungskriteriums Vermögen nicht ohne weiteres übernommen werden können (vgl. Karmasin FamRZ 1999, 348/350; anders wohl OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1232).

    Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Von diesen Ausnahmen abgesehen, ging die Rechtsprechung und die betreuungsrechtliche Literatur nahezu einhellig davon ans, dass sich die Grundsätze für die Bemessung der Vergütung von Betreuern vermögender Betroffener durch das Inkrafttreten des § 1 BvormVG auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB im Wesentlichen nicht geändert haben und die Höhe sowie die Zusammensetzung des vom Betreuer verwalteten Vermögens als mittelbare Vergütungskriterien daher auch nach neuem Recht vergütungssteigernd bei der Bemessung der Berufsbetreuervergütung berücksichtigt werden können (BayObLGZ 1999, 375 = FamRZ 2000, 318 = Rpfleger 2000, 215 = BTPrax 2000, 85 = JurBüro 2000, 263 = FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss - BayObLG FamRZ 2000, 1447 = Rpfleger 2000, 331 = JurBüro 2000, 431; BayObLG FamRZ 2001, 374 = BtPrax 2000, 214; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 = BtPrax 1999, 197; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; LG Dortmund FamRZ 1999, 606; LG Augsburg FamRZ 2000, 982 = Rpfleger 2000, 215 JurBüro 2000, 265; LG Oldenburg FamRZ 2000, 1310 Rpfleger 2000, 216 = JurBüro 2000, 267; LG Koblenz FamRZ 2000, 1310; LG Gera FamRZ 2000, 848 = Rpfleger 2000, 271 = BtPrax 2000, 178; LG Duisburg FamRZ 2000, 317 = JurBüro 2000, 267; LG Berlin FamRZ 2000, 1452; LG KrefeldjurBüro 2000, 266; AG Starnberg FamRZ 2000, 185 ? bestätigt durch LG München II, Beschluss vom 11.8.2000, Az. 6 T 4267/00 - Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rdnrn. 13, 21-23; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rdnrn. 22, 24, 27, 32-37; Walther BtPrax 1998, 125; Zimmermann FamRZ 1999, 630; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).

    Diese mittelbaren Bemessungskriterien sind auch nach neuem Recht - nach wie vor - insoweit für die Höhe der Vergütung von indirekter Bedeutung, als sie - was jedenfalls bei umfangreichen Vermögensverwaltungen nicht zweifelhaft sein dürfte - den Umfang und die Schwierigkeit der Betreuergeschäfte i.S. des § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB beeinflussen (OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 BtPrax 1999, 197; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., 1836 RdNr. 13; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).

    Die Vergütung von Berufsbetreuern vermögender Betroffener ist demnach auch nach dem am 1.1.1999 erfolgten Inkrafttreten der vergütungsrechtlichen Komponenten des BtÄndG in Anwendung der zum alten Recht entwickelten Grundsätze und daher in Anlehnung an die zum bisherigen Recht ergangene Rechtsprechung zu bemessen, wobei der Höhe und der Zusammensetzung des Vermögens der Betroffenen als mittelbares Vergütungskriterium weiterhin Bedeutung für die Beurteilung der Angemessenheit der zu bewilligenden Betreuervergütung zukommt (OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 = BtPrax 1999, 197; LG Augsburg FamRZ 2000, 982 = Rpfleger 2000, 215 = JurBüro 2000, 265; LG Oldenburg FamRZ 2000, 1310 = Rpfleger 2000, 216 = JurBüro 2000, 267; AG Starnberg FamRZ 2000, 185; LG München 11, Beschluss vom 11.8.2000, Az. 6 T 4267/00; Walther BtPrax 1998, 125; Zimmermann FamRZ 1999, 630; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).

  • OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung

    Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Eine Erstattungsfähigkeit ist hier ebenso wie für den Zeit- und Materialaufwand eines Berufsbetreuers zur Erstellung, Erläuterung und Durchsetzung seines Vergütungsantrages zu verneinen (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1999, 391; OLG Schleswig FGPrax 1998, 223; BayObLG BtPrax 2001, 76) da diese Tätigkeiten nicht der Wahrnehmung der Interessen des Betreuten dienen, sondern zum Zwecke der Geltendmachung der eigenen Zahlungsansprüche des Betreuers erbracht werden.
  • OLG Hamm, 10.02.2004 - 15 W 41/03

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Zur Begründung seiner Auffassung hat sich das Landgericht auf die Senatsentscheidung vom 22. März 1999 (BtPrax 1999, 197 = Rpfleger 1999, 391 = OLGR Hammm 1999, 360) bezogen.
  • OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
    Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG lagen im Hinblick auf die von der Betreuerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.03.1999 (BtPrax 1999, 197) nicht vor.
  • BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 151/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen

    b) Die Bemessung des Stundensatzes obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.; Bach Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rn. E 3.4, E 3.9).
  • BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    b) Die Bemessung des Stundensatzes obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten

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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5065
BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Entlohnung des Betreuers für seine Mühewaltung bei Führung der Betreuung ; Vergleich des Betreuungsaufwandes mit dem entsprechender Fachberufe

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1; FGG § 21
    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Sozialpädagoge, Stundensatz bei geringem Vermögen des Betroffenen, Umfang der Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1230
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).

    Ein solcher liegt vor, wenn die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 47/49 m.w.N).

    Der Vergütung des Betreuers ist dessen Zeitaufwand zugrundezulegen (BayObLGZ 1997, 44/45; 1996, 47; 1992, 151).

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).

    Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Maßstab für die Vergütung muß in erster Linie und vorrangig die vom Betreuer erbrachte Leistung im Einzelfall und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung sein (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1990, 184/185; 1986, 448/450; OLG Karlsruhe NJWE-FER 1998, 202).

    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann z.B. auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1997, 44/46; 1996, 37/39).

    Bei der Bemessung der Vergütung darf aber das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe nicht alleinige Berechnungsgrundlage sein (BayObLGZ 1996/37).

    Das Landgericht hat zwar anders als der Senat (vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 35/41; 1996, 37; BayObLG Beschluß vom 8.7.1998 - 3Z BR 163/98, Leitsatz Report 1998, 60) für einen Diplom-Sozialpädagogen nicht die Vergütungsgruppe BAT IV b sondern BAT V b zur Grundlage seiner Schätzung gemacht, dies läßt jedoch einen Ermessensfehler nicht erkennen, selbst wenn der Beschwerdeführer selbst, als er noch im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in BAT IV b eingeordnet war.

  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).

    Zutreffend hat das Landgericht nicht allein auf das Vergleichseinkommen abgestellt, sondern auch weitere Umstände (vgl. OLG Karlsruhe NJWE-FER 1998, 2 '02), nämlich die Verringerung des Vermögens bis zum Zeitpunkt seiner Entscheidung berücksichtigt (zur Entscheidungserheblichkeit des Vermögenstandes zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. BayObLGZ 1998, 157; BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG FGPrax 1997, 224 ; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251 ).

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.

    Das Landgericht hat zwar anders als der Senat (vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 35/41; 1996, 37; BayObLG Beschluß vom 8.7.1998 - 3Z BR 163/98, Leitsatz Report 1998, 60) für einen Diplom-Sozialpädagogen nicht die Vergütungsgruppe BAT IV b sondern BAT V b zur Grundlage seiner Schätzung gemacht, dies läßt jedoch einen Ermessensfehler nicht erkennen, selbst wenn der Beschwerdeführer selbst, als er noch im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in BAT IV b eingeordnet war.

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann z.B. auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1997, 44/46; 1996, 37/39).

    Der Vergütung des Betreuers ist dessen Zeitaufwand zugrundezulegen (BayObLGZ 1997, 44/45; 1996, 47; 1992, 151).

  • LG Hamburg, 26.08.1996 - 314 T 217/96
    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Es handelt sich hierbei ersichtlich nicht um einfache Bürotätigkeiten, die auf Hilfskräfte hätten delegiert werden können (vgl. LG Hamburg BtPrax 1997, 207 ; vgl. zum Zeitaufwand für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses BayObLG Rpfleger 1998, 471 ).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Ein solcher liegt vor, wenn die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 47/49 m.w.N).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Der aufgezeigte Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung führt zwar zu deren Teilaufhebung, jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten selbst treffen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung entsteht auf Grund seiner Bestellung zum Betreuer mit dessen Tätigkeit (BayObLGZ 1995, 395).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96

    Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 Abs. S. 2 BGB auf den angemessenen

  • BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98

    Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen

  • BayObLG, 25.01.2001 - 3Z BR 319/00

    Änderung des Vereinszwecks in der Satzung

    Auf die Akten durfte der Senat zurückgreifen, weil sich die Kammer zu der Frage der Ordnungsmäßigkeit der Ladung nicht geäußert hat (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152; Keidel/Kahl § 27 Rn.59, 64).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung auf 0,00 EUR

    In Beschwerdesachen, in denen - wie im streitgegenständlichen Fall (vgl. BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 12 f.) - weder Antrags- noch Begründungszwang besteht, ist nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, regelmäßig davon auszugehen, dass die Entscheidung der Vorinstanz mit dem Ziel ihrer Aufhebung respektive Abänderung in vollem Umfange der bestehenden Beschwer angefochten wird, es sei denn, aus der (überobligatorisch eingereichten) Rechtsmittelbegründung lässt sich eindeutig ein entgegenstehender Wille entnehmen (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.12.1998 - 3Z BR 290/98, juris Rdn. 13 = BeckRS 1998, 30921 574; Beschl. v. 19.09.2000 - 3Z BR 204/00, juris Rdn. 7 = BeckRS 2000, 30131 739; ferner Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rdn. 34 f.; Müther in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl., § 64 Rdn. 7.1; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rdn. 8).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Dies führt aber nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den ihm auf Grund des Rechtsfehlers des Beschwerdegerichts zugänglichen Akten selbst treffen kann (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen, bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Die erforderlichen Feststellungen können aus den Akten getroffen werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

    Die erforderlichen Feststellungen können aus den Akten getroffen werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99

    Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer

    c.) Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, konnte der Senat in der Sache selbst entscheiden (BayObLG, NJW-NJW-RR 1998, 294, 298; NJWE-FER 1999, 151, 152).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6947
OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98 (https://dejure.org/1998,6947)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.12.1998 - 3 W 234/98 (https://dejure.org/1998,6947)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 3 W 234/98 (https://dejure.org/1998,6947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.03.2001 - 18 WF 193/01

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Gleichwohl besteht der Anspruch, da insoweit § 1360 a Abs. 4 BGB entsprechende Anwendung findet, denn die Unterhaltsrechtsbeziehung zwischen Eltern und Kinder ist -- jedenfalls in der Zeit der Minderjährigkeit und Ausbildung -- genau wie zwischen Ehegatten durch ein besonders hohes Maß an Verantwortung und Opferbereitschaft auf Seiten des Verpflichteten geprägt (so die überwiegende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. u. a. OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 981 f; OLG Hamm DAVorm 1995, 1011--1012; OLG Köln FamRZ 2000, 757; OLG Hamm FamRZ 2000, 255; für volljährige privilegierte Schüler OLG Hamm NJWE-FER 1999, 120; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 6 Rn 24; a. A. für volljährige Kinder KG 16. ZS KGReport 1997, 32 unter Bezugnahme auf Griesche in FamGB § 1610 Rn 36).
  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

    Gerade auch für den hier maßgeblichen Zeitraum sind dabei in der Rechtsprechung ganz überwiegend Stundensätze für anwaltliche Berufsbetreuer in der Größenordnung um etwa 200,- DM (brutto), jedoch vereinzelt auch bis 300,- DM, als angemessen erachtet worden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1378 [1379]; NJWE-FER 1997, 128; FamRZ 1996, 1168, 1171; FamRZ 1992, 854 [855] und NJWE-FER 1999, 34; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698 [699]; NJWE-FER 1998, 202; OLG Köln FamRZ 1997, 1303; OLG Schleswig NJWE-FER 1998, 8; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 120 [121]; ferner die Nachweise bei Dodegge NJW 1999, 2709 [2716]; Jürgens/Jürgens, BetrR, 2. Aufl., § 1836 BGB , Rdn. 25; Knittel, BetR, 24. El., § 1836, Rdn. 17 m.w.Nw.).
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